§ 107 Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung
GESETZLICHER HINTERGRUND
Die Scheidung der Eltern stellt für Kinder und Jugendliche einen bedeutsamen familiären Umbruch dar, der überwiegend als große Herausforderung erlebt wird.
Ziel der Beratung ist es, dass Sie sich mit den speziellen Bedürfnissen Ihrer Kinder, welche sich im Zuge des Scheidungsprozesses ergeben können, auseinandersetzen. Sie erhalten wesentliche Informationen, die es Ihnen erleichtern sollen, die Trennungssituation für Ihre Kinder so gut wie möglich zu gestalten.
ANGEBOT
Lebens-, Krisen- und Trennungssituationen der betroffenen Eltern und ihrer Kinder sind individuell und dauern zum Zeitpunkt der Anordnung von Erziehungsberatung meist schon lange an. Im Mittelpunkt dieser konflikthaften Auseinandersetzungen vor Gericht steht in aller Regel eine Vielzahl von Konflikten und Problemlagen, die oft durch juristische Entscheidungen nicht (nachhaltig) gelöst werden können.
Primäres Ziel der angeordneten Familien, Eltern oder Erziehungsberatung ist die Sicherung des Kindeswohls, insofern als es gilt, in den bestehenden Familiensystemen Bedingungen für die Entlastung und Unterstützung der Kinder zu schaffen sowie eine Verbesserung der aktuellen und mittelfristigen Entwicklungsbedingungen der Kinder zu bewirken.
ELTERN SOLLEN DABEI UNTERSTÜTZT WERDEN
ihren Blick und ihre Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder zu richten
förderliche Haltungen bzw. Verhaltensweisen zu entwickeln, die Kindern helfen, die Trennung geschützt und behütet verarbeiten und die dadurch hervorgerufenen Veränderungen im Familiensystem allmählich bewältigen zu können
Verhaltens und Reaktionsweisen ihrer Kinder verstehen zu lernen
zu neuen Formen der elterlichen Kooperation zu finden
ihre erzieherischen Kompetenzen zu erweitern und sie in Erziehungsfragen sowie im Umgang mit Schwierigkeiten und Konflikten im familiären Alltag zu beraten
DAUER
Um nachhaltige Veränderungen elterlicher Haltungen bewirken und neue Formen der Kommunikation und Kooperation ausprobieren zu können, bedarf es in der Regel eines Beratungsprozesses, der sich über eine gewisse zeitliche Dauer erstreckt.
SETTING
Grundsätzlich sollten gemeinsame Beratungsstunden beider Eltern angestrebt werden. Allerdings kann es immer wieder auch sinnvoll sein, den Eltern Einzelstunden anzubieten.