Kostenzuschuss
Voraussetzung für Ihren Kostenzuschuss
Es muss eine psychische Befindungsstörung, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellt, vorliegen.
Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung ist nachgewiesen, d.h. die ärztliche Bestätigung liegt vor.
Hier finden Sie das Formular für die ärztliche Bestätigung zum Download.
Einreichung für Ihren Kostenzuschuss
Einreichung seitens der Honorarnote und der ärztlichen Bestätigung bei der jeweiligen Sozialversicherung durch die Klientin / den Klienten.
Höhe des Kostenzuschusses der ÖGK
Einzelsitzung 30 Minuten € 19,30
Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 45 Minuten € 8,50
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 90 Minuten € 12,10
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 135 Minuten € 20,50
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 75 Minuten € 42,70
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 100 Minuten € 60,10
Höhe des Kostenzuschusses der SVS
Einzelsitzung ab 25 Minuten € 26,26
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 45,00
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 45 Minuten € 10,51
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 90 Minuten € 15,01
Höhe des Kostenzuschusses BVAEB
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 46,60