§95 Eltern- und Scheidungsberatung
GESETZLICHER HINTERGRUND
Seit dem 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen. Ohne eine derartige Beratung ist es seitdem nicht mehr möglich sich einvernehmlich scheiden zu lassen.
ANGEBOT
Die Scheidung der Eltern stellt für Kinder und Jugendliche einen bedeutsamen familiären Umbruch dar, der überwiegend als große Herausforderung erlebt wird.
Ziel der Beratung ist es, dass Sie sich mit den speziellen Bedürfnissen Ihrer Kinder, welche sich im Zuge des Scheidungsprozesses ergeben können, auseinandersetzen. Sie erhalten wesentliche Informationen, die es Ihnen erleichtern sollen, die Trennungssituation für Ihre Kinder so gut wie möglich zu gestalten.
SCHWERPUNKTE
Was geht in meinem Kind/meinen Kindern vor?
Das Leben nach der Trennung
Patchworkfamilien (z.B. wie können Feste zukünftig gefeiert werden, wann binde ich den neuen Partner ein ...)
Ablauf der Besuchskontakte
Wie kann ich meinem Kind Schutz in der Krise bieten?
WO FINDET DIE BERATUNG STATT?
In der einmaligen Beratung ist es mir ein besonderes Anliegen eine freundliche und geschützte Atmosphäre zu schaffen. Die Beratungsinhalte unterliegen natürlich der Schweigepflicht.
Sofern weitere Fragen und Anliegen von Seiten der Parteien bestehen, kann das Beratungsgespräch nach Rücksprache im Anschluss verlängert werden bzw. können weitere Termine individuell vereinbart werden. Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird Ihnen eine Rechnung zur Einzahlung mitgegeben. Sie können die Einheit(en) aber auch vor Ort bar begleichen.