Psychologisches Gutachten bei Arbeits(un)fähigkeit
Ein klinisch-psychologisches Gutachten kann unter anderem einer Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit in unterschiedlichen Kontexten dienen.
Ziel ist die Evaluierung der Gesamtsituation (Belastungsfaktoren, Leistungsfähigkeit, psychischer Leidensdruck, persönliche Ressourcen,…) mit anschließender Beurteilung und Empfehlung.
Im Laufe des Arbeitslebens gibt es für ArbeitnehmerInnen immer wieder problembehaftete Situationen im Arbeitskontext. Dazu zählen Unstimmigkeiten mit den KollegInnen, Mobbingattacken oder belastende Differenzen mit dem Arbeitgeber.
Aber auch psychische Erkrankungen wie etwa starke Depressionen oder ein chronischer Erschöpfungszustand (Burnout), können die Arbeitsfähigkeit stark einschränken bzw. eine Ausübung der beruflichen Pflichten (vorübergehend) unmöglich machen. Schwerwiegende Erkrankungen, seien sie körperlicher und/oder psychischer Natur, können unter Umständen auch zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit bzw. einem Übergang in eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension führen.
Ein klinisch-psychologisches Gutachten, welches Ihre Arbeitsfähigkeit beurteilt, kann zB bei einem Antrag auf Verlängerung des Krankenstandes, einem Pensionsantrag bzw. Invaliditätspensions- oder Berufsunfähigkeitspensionsantrag eine wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellen.
Ablauf der Begutachtung
Anamneseerhebung
Explorationsgespräch (Belastungsfaktoren, Leidensdruck, …)
Testpsychologische Untersuchung (Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit, …)
Dauer: ca. 2 bis 3 Stunden
Das Gutachten wird in der Regel gleich erstellt und erhalten Sie dieses inklusive einer Empfehlung für die Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme noch am selben Tag ausgehändigt.