Kinder / Jugendliche
Psychologische Behandlung
Erziehungsfragen
Schwierigkeiten in der Schule/bei der Arbeit (z.B. Schuleignung, Schulangst, Mobbing)
Lernschwierigkeiten/-störungen (Konzentrationsprobleme)
Entwicklungsstörungen
Störungen des Sozialverhaltens und emotionale Störungen (z.B. aggressives Verhalten, Trennungsängste, soziale Ängste)
Verhaltensstörungen
Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörungen (ADS / ADHS)
Ängste, Zwänge und Belastungsstörungen
Affektive Störungen (z.B. Depression, Manie)
Bindungs- und Beziehungsstörungen
TV- und Computersucht (Smartphone, Console, neue Medien)
Diagnostik
Exploration (Diagnostisches Interview):
(a) 30 Minuten Standard
(b) 60 Minuten bei Kindern und Jugendlichen sowie in begründeten Fällen (z.B. bei Verletzungen bzw. Erkrankungen des Gehirns wie Schädel-Hirn-Traumen, Schlaganfall, Demenz)
(c) 90 Minuten (inklusive eventueller Angehörigenexploration) bei Kindern im Alter von 6 Jahren bis zur Vollendung des 9. Pflichtschuljahres in psychiatrischen und neurologischen Fällen sowie in besonderen Einzelfällen von schweren Verhaltensstörungen bei Zuweisung durch einen Facharzt für Neurologie, Psychiatrie oder KinderheilkundeUntersuchung des logisch-analytischen Denkens und der kognitiven Struktur ("Intelligenztest")
Persönlichkeitsdiagnostische Untersuchung mit verschiedenen wissenschaftlich fundierten Instrumentarien ("Persönlichkeitstests")
Leistungsdiagnostische Untersuchung: Gedächtnis, Sensomotorik (Reaktion), Konzentration sowie Belastbarkeit („Leistungstests“)
Die Überweisung durch einen freiberuflich niedergelassenen Vertragsfacharzt für Psychiatrie, Neurologie, Kinderheilkunde und innere Medizin ist direkt möglich. Bei Zuweisung von anderen Vertragsärzten, Nichtvertragsärzten und Psychotherapeuten bedarf es einer vorherigen chefärztlichen Genehmigung (Chefarztstempel auf dem Überweisungsschein).
Der Überweisungsschein muss eine präzise Fragestellung und eine bestimmte Symptomatik bzw. Verdachtsdiagnose enthalten, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer Krankheit vermutet wird. Bei unvollständiger und nicht ergänzter Zuweisung besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.
Klinisch-psychologische Untersuchungen, die nichts mit einem krankheitswertigen Zustand zu tun haben, dürfen nicht auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden.
Da ich Wahlpsychologe für Diagnostik bin, bekommen Sie bis zu 80 % des Kassentarifs von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Dafür benötigen Sie eine Überweisung von einem Facharzt für Psychiatrie/Neurologie/Innere Medizin bzw. Ihrem praktischen Arzt mit einer chefärztlichen Bewilligung. Auf dem Überweisungsschein muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD10 angeführt werden.