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Kinder / Jugendliche

Psychologische Behandlung

  • Erziehungsfragen

  • Schwierigkeiten in der Schule/bei der Arbeit (z.B. Schuleignung, Schulangst, Mobbing)

  • Lernschwierigkeiten/-störungen (Konzentrationsprobleme)

  • Entwicklungsstörungen

  • Störungen des Sozialverhaltens und emotionale Störungen (z.B. aggressives Verhalten, Trennungsängste, soziale Ängste)

  • Verhaltensstörungen

  • Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörungen (ADS / ADHS)

  • Ängste, Zwänge und Belastungsstörungen

  • Affektive Störungen (z.B. Depression, Manie)

  • Bindungs- und Beziehungsstörungen

  • TV- und Computersucht (Smartphone, Console, neue Medien)

Diagnostik

  • Exploration (Diagnostisches Interview):
    (a) 30 Minuten Standard
    (b) 60 Minuten bei Kindern und Jugendlichen sowie in begründeten Fällen (z.B. bei Verletzungen bzw. Erkrankungen des Gehirns wie Schädel-Hirn-Traumen, Schlaganfall, Demenz)
    (c) 90 Minuten (inklusive eventueller Angehörigenexploration) bei Kindern im Alter von 6 Jahren bis zur Vollendung des 9. Pflichtschuljahres in psychiatrischen und neurologischen Fällen sowie in besonderen Einzelfällen von schweren Verhaltensstörungen bei Zuweisung durch einen Facharzt für Neurologie, Psychiatrie oder Kinderheilkunde

  • Untersuchung des logisch-analytischen Denkens und der kognitiven Struktur ("Intelligenztest")

  • Persönlichkeitsdiagnostische Untersuchung mit verschiedenen wissenschaftlich fundierten Instrumentarien ("Persönlichkeitstests")

  • Leistungsdiagnostische Untersuchung: Gedächtnis, Sensomotorik (Reaktion), Konzentration sowie Belastbarkeit („Leistungstests“)

Bedingungen der Rückerstattung bei klinisch-psychologischer Diagnostik
  • Die Überweisung durch einen freiberuflich niedergelassenen Vertragsfacharzt für Psychiatrie, Neurologie, Kinderheilkunde und innere Medizin ist direkt möglich. Bei Zuweisung von anderen Vertragsärzten, Nichtvertragsärzten und Psychotherapeuten bedarf es einer vorherigen chefärztlichen Genehmigung (Chefarztstempel auf dem Überweisungsschein).

  • Der Überweisungsschein muss eine präzise Fragestellung und eine bestimmte Symptomatik bzw. Verdachtsdiagnose enthalten, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer Krankheit vermutet wird. Bei unvollständiger und nicht ergänzter Zuweisung besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.

  • Klinisch-psychologische Untersuchungen, die nichts mit einem krankheitswertigen Zustand zu tun haben, dürfen nicht auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt werden.

Kostenrückerstattung

Da ich Wahlpsychologe für Diagnostik bin, bekommen Sie bis zu 80 % des Kassentarifs von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Dafür benötigen Sie eine Überweisung von einem Facharzt für Psychiatrie/Neurologie/Innere Medizin bzw. Ihrem praktischen Arzt mit einer chefärztlichen Bewilligung. Auf dem Überweisungsschein muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD10 angeführt werden.

KONTAKT UND ANFRAGE

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