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Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

WAS IST DIE WAFFENRECHTLICHE VERLÄSSLICHKEITSPRÜFUNG?

Bewerber um eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe) müssen sich gemäß der Durchführungsverordnung zum Waffengesetz 1997 einer sog. waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung unterziehen.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung geben Aufschluss darüber, ob ein Mensch, insbesondere unter psychischer Belastung, dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden.

Bitte machen Sie Ihre persönlichen Angaben im Datenblatt.

ABLAUF

Phase 1:
Hier sprechen Sie über die Gründe und Motive für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses (=Screening).

Zusätzlich beantworten Sie einen Fragebogen zu wichtigen Daten aus Ihrem Lebenslauf. Zwei weitere computergestützte Fragebögen erfassen Ihre Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale, die wichtig für den Umgang mit Waffen sind (z.B. emotionale Stabilität, Aggressionsneigung, Selbstkontrolle).

Nach der Überprüfung wird das Testergebnis mit Ihnen besprochen.

Im Falle einer positiven Beurteilung bekommen Sie das psychologische Gutachten zur waffenrechtlichen Verlässlichkeit sofort ausgehändigt. Das positive psychologische Gutachten muss gemeinsam mit anderen Unterlagen, wie beispielsweise den Waffenführerschein, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorgelegt werden, um das Waffendokument ausgestellt zu bekommen.

Phase 2:
Sollten aufgrund der Ergebnisse Zweifel betreffend einer positiven Beurteilung auftreten, können Sie wählen, ob Sie eine weiterführende Begutachtung wollen oder sich für den Abbruch der Untersuchung entscheiden. Im letzteren Fall wird kein Gutachten erstellt.
Bei einer Fortsetzung bearbeiten Sie weitere Fragebögen und haben Gelegenheit, in einem ausführlichen Gespräch mit dem Psychologen genau auf jene Punkte einzugehen, die Zweifel an Ihrer waffenrechtlichen Verlässlichkeit aufkommen haben lassen. Bei abschließender positiver Beurteilung wird ebenfalls das Gutachten direkt ausgehändigt, im Falle eines negativen Ergebnisses wird hingegen kein Gutachten erstellt (= erweiterte Überprüfung).

TIPPS UND HINWEISE

  • Bitte trinken Sie ab dem Abend vor dem Test keinen Alkohol

  • Kommen Sie ausgeschlafen und ausgeruht zur Testung

  • Nehmen Sie Medikamente nur dann ein, wenn diese ständig ärztlich verordnet sind (z.B. Blutdruckmittel). Bitte nehmen darüber hinaus auf keinen Fall irgendwelche Medikamente (z.B. Beruhigungsmittel), sie könnten Ihre körperliche Verfassung beeinträchtigen

  • Bitte bringen Sie Ihren Lichtbildausweis mit

  • Wenn Sie Brillenträger sind, nehmen Sie bitte unbedingt Ihre Brille mit

  • Wenn Sie kurzfristig verhindert sind, geben Sie bitte Bescheid. Ein anderer freut sich über einen freigewordenen Termin und Sie können selbstverständlich einen neuen Termin vereinbaren

DAUER

Die Untersuchung dauert ca. 1,5 Stunden.

Zwischen den einzelnen Verfahren können gerne Pausen eingelegt werden.

GESETZLICH FESTGELEGTE PREISE

Erstantrag für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass

€ 270,00 (exkl. Ust.)

Weiterführende Untersuchung bei Zweifeln aufgrund der Erstuntersuchung

€ 500,00 (exkl. Ust.)

Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und eine Auffälligkeit behördlich festgestellt wurde

€ 600,00 (exkl. Ust.)

PRIVATSPHÄRE UND DATENSCHUTZ

Ich garantiere absolute Verschwiegenheit. Alle Angaben und Ergebnisse werden streng vertraulich behandelt. Nur Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Daten und Testergebnisse. Einzige Ausnahme: Bei behördlichen Zuweisungen muss die Behörde über die Testergebnisse informiert werden.

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